AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
In sämtlichen Texten in dieser Webseite wird die männliche Schriftform verwendet, welche gleichermassen die weibliche Form mit einschliesst.
1 Angebot & Tätigkeit
Der Verein mindpath ist in der Konzeption, Organisation und Durchführung von Parcours im Wald, Kursen, Seminaren, Workshops und Coachings im Bereich Gesundheitsförderung und achtsamkeitsbasiertem Stressmanagement in der Natur und im Wald tätig . Unter mindpath bieten wir Einzel- und Gruppensettings und systemische Einzelcoachings an für Stressmanagement im privaten und beruflichen Umfeld.
2 Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen mindpath und Teilnehmern (nachfolgend Privatkunde) oder geschäftlichen Auftraggebern (nachfolgend Geschäftskunde) abgeschlossen werden. Diese AGB sind Bestandteil jeder Offerte. Mit der Annahme einer Offerte akzeptiert der Kunde diese AGB. Es gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Version der AGB. Allfällige Änderungen der AGB im Einzelfall bedürfen der Schriftform.
Für sämtliche Angebote gelten die Honorare gemäss aktuellem Tarifblatt, resp. individuell abgesprochene Konditionen gemäss separaten Vereinbarungen.
3 Vertragsschluss
3.1 Privatkunden
Die Anmeldung zu einem Kurs, Seminar, Coaching etc. ist jederzeit möglich.
Die Anmeldung ist für den Anmelder verbindlich.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch den Privatkunden direkt beim Anbieter, oder in Absprache mit mandatierten Drittanbietern.
Nach Eingang der Anmeldung versendet der Anbieter, oder ein mandatierter Drittanbieter, eine Anmeldebestätigung. Mit dem Versand der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und es wird für Privatkunden ein Platz verbindlich reserviert.
Kurse, Seminare, Workshops, Coachings etc. haben in der Regel eine Mindestteilnehmerzahl und eine maximale Teilnehmerzahl, welche für das jeweilige Angebot kommuniziert wird. Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass die Mindestteilnehmerzahl am Stichtag erreicht wird.
Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Verbindlich für die Teilnahme ist die vollständig und fristgerecht geleistete Zahlung der Kurskosten. Bei ungenügenden Anmeldungen wird der Kurs in der Regel auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Benachrichtigung über eine Verschiebung des Kurses erfolgt ab dem Datum der Anmeldefrist. Findet der Kurs nicht statt, wird nach Wahl des Kunden eine Umbuchung vorgenommen, oder das bereits bezahlte Kursgeld vollumfänglich zurückerstattet.
3.2 Geschäftskunden
Der Anbieter erstellt für Geschäftskunden individuell ausgearbeitete Offerten, basierend auf der konkreten Anfrage des potentiellen Geschäftskunden und basierend auf den aktuell geltenden Honorar-Ansätzen des Anbieters. Unsere Offerten behalten Ihre Gültigkeit (wenn nicht ausdrücklich auf der Offerte anders vermerkt) für 20 Kalendertage. Sämtliche in der Offerte aufgeführten Leistungen sind bindend und integraler Bestandteil des Angebots. Die Auftragserteilung durch den Geschäftskunden erfolgt durch die Unterzeichnung der vorgelegten Offerte durch den Geschäftskunden.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt das Teilnehmermanagement durch den Geschäftspartner selber. Anderslautende Vereinbarungen müssen im Vertrag vermerkt sein. Auch die Teilnehmerzahlen werden, immer in Absprache mit dem Anbieter, durch den Auftraggeber/Geschäftskunden festgelegt.
4 Honorierung
4.1 Privatkunden
Die vom Anbieter publizierte Teilnahmegebühr für ein Angebot (Kurs, Seminar, Coaching, Training etc.) versteht sich inklusive MWST und enthält die in der Ausschreibung genannten Leistungen. In den Teilnahme-Gebühren sind Reisekosten der Teilnehmer, Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht enthalten. Seminarpauschalen für Teilnehmer werden allenfalls in der Ausschreibung explizit aufgeführt.
4.2 Geschäftskunden
Das Honorar und die Spesenregelung für Geschäftskunden bemisst sich nach der individuell ausgearbeiteten Offerte des Anbieters.
5 Zahlungskonditionen
5.1 Privatkunden
5.1.1 Kurse
Bei Schnupperkursen, ein- und mehrtägigen Kursen und Angeboten, werden die Kursgebühren mit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter fällig und sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Teilnahmebestätigung (mit Rechnung), bzw. bei kurzfristigen Einschreibungen (höchstens 10 Tage vor Kursbeginn), sofort, bzw. mindestens 3 Tage vor dem Kursdatum auf das vom Anbieter angegebene Bankkonto einzuzahlen. Alternativ kann eine Überweisung per TWINT erfolgen.
5.1.2 Allgemeines
Barzahlung ist nur bei Schnupperkursen, oder nach spezieller Abmachung mit dem Anbieter in Ausnahmefällen möglich.
Ratenzahlung sind ausgeschlossen.
Werden die obgenannten Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Veranstaltungsplatz durch den Anbieter an andere Interessenten weiter vergeben werden.
Generell gilt: Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung!
5.2 Geschäftskunden
Bei Geschäftskunden wird mit der Bestätigung des Auftrages eine Akonto-Zahlung von 50% der in der Offerte ausgewiesenen Honorarsumme fällig. Die Akonto-Zahlung ist innert 10 Tagen zu leisten. Der Restbetrag, plus zusätzliche Leistungen und allgemeine Spesen, werden nach Durchführung des Anlasses in Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist vom Geschäftskunden innert 30 Tagen nach Erhalt und ohne Abzüge, auf das vom Anbieter angegebene Konto zu überweisen.
6 Absagen oder Änderung durch den Kunden
6.1 Privatkunden
Schriftliche Kursanmeldungen sind verbindlich. Eine Abmeldung aus einem Kurs ist nicht nur mit administrativem Aufwand verbunden, sondern der Seminarplatz wurde reserviert und kann u.U. nicht weiter besetzt werden. Stornierungen, resp. Abmeldungen von einer gebuchten Veranstaltung bedingen immer der Schriftform (per E-Mail, WhatsApp oder auf dem Postweg) und haben innerhalb der unten aufgeführten Frist zu erfolgen.
Die Teilnahme an einem anderen Kurs des Anbieters, bzw. die Teilnahme einer Ersatzperson ist nur mit Einverständnis des Anbieters und nur gegen eine Aufwandpauschale von CHF 30.00 möglich. Sofern nichts anders angegeben, gelten bei Stornierung durch den Teilnehmer folgende Annullationsgebühren:
Bei einmaligen Schnupperkursen und Halbtageskursen:
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Bei Rücktritt von mehr als 3 Werktagen vor der Veranstaltung entstehen keine Kosten.
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Bei Rücktritt von weniger als 3 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn, oder bei Nichterscheinen, ist die volle Teilnahmegebühr fällig, resp. erfolgt keine Rückzahlung.
Bei Tageskursen:
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Bei Rücktritt von mehr als 30 Kalendertagen vor der Veranstaltung: CHF 30.00 Aufwandpauschale
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Bei Rücktritt von 29 bis 15 Kalendertagen vor der Veranstaltung: 50% der Kurskosten
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Bei Rücktritt von weniger als 15 Kalendertagen: Die volle Kursgebühr ist fällig.
Bei Veranstaltungen von 2 Tagen und mehr:
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Bei Rücktritt von mehr als 30 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: Es wird eine Aufwandpauschale von CHF 50.00 bei Kurskosten von weniger als CHF 500.00 und von CHF 100.00 bei Kurskosten von mehr als CHF 500.00 verrechnet.
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Bei Rücktritt zwischen 29 und 15 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: Es wird 50% der Teilnahmegebühr fällig.
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Bei Rücktritt von weniger als 15 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn, oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Bei Erkrankung (mit Arztzeugnis): Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit der Umschreibung in einen anderen Kurs je nach Verfügbarkeit.
6.2 Geschäftskunden
Bei Stornierung der vertraglich festgehaltenen Vereinbarungen durch den Geschäftskunden gelten folgende Bedingungen:
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Bei Rücktritt von mehr als 30 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn:
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Es wird eine Aufwandpauschale von CHF 350.00 fällig. Weiter gilt: Allenfalls bereits geleistete Aufwände – z.B. Sitzungen, Rekognoszierung vor Ort, Konzeptentwicklung etc. und die damit entstandenen Spesen werden gemäss effektivem Aufwand und den geltenden Stunden-Honoraransätzen und Spesenreglement des Anbieters zusätzlich zur Aufwandpauschale vollumfänglich in Rechnung gestellt und sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
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Bei Rücktritt zwischen 30 und 20 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn wird 50% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages fällig.
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Bei Rücktritt von weniger als 20 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn ist die volle vertraglich vereinbarte Auftragssumme fällig.
7 Absagen oder Änderung durch den Anbieter
7.1 Allgemeines
Der Anbieter behält sich aus organisatorischen Gründen vor, Kurse, Trainings, Retreats und Coachings zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen und in Ausnahmefällen den Durchführungsort zu ändern.
Fällt eine Kursleitung kurzfristig aus, kann das Ausbildungsprogramm zeitlich umgestellt, oder eine Stellvertretung eingesetzt werden.
7.2 Absage wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wird die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Anbieter den Kurs oder die Veranstaltung wie folgt absagen, sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben ist:
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Bis 30 Kalendertage vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn (bei Veranstaltungen von mehr als 3 Tagen)
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Bis 10 Kalendertage vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn der Tagesveranstaltungen
Im Fall einer Absage einer Veranstaltung, oder eines Kurses, können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an ersatzweise angebotenen Terminen und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren vollumfänglich zurückerstattet.
7.3 Absage aus anderen Gründen
Ein Kurs, oder eine Veranstaltung, kann jederzeit infolge von spezifischen Wetterkonditionen im Wald, höherer Gewalt, Streiks, Unruhen, behördlicher Massnahmen, oder anderen Gründen, welche die Durchführung verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren, abgesagt werden.
Bei Ausfall auf Grund von Erkrankung/Unfall eines Kursleiters/Referenten behält sich der Anbieter vor, die Veranstaltung örtlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Kursleiter/Referenten ersatzweise einzusetzen, oder die Veranstaltung ersatzlos abzusagen.
Im Fall einer örtlichen oder zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren vollumfänglich zurückerstattet.
7.4 Keine weitergehenden Ansprüche
Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (z.B. Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage einer Veranstaltung bestehen nicht. Die Stornierungs- und Änderungsbedingungen gelten für Privat- und Geschäftskunden gleichermassen.
8 Voraussetzungen und Verpflichtungen der Teilnehmer bei Kursen etc.
8.1 Voraussetzungen zur Teilnahme
Der Privatkunde verfügt über eine normale psychische und physische Belastbarkeit. Allfällige gesundheitliche Probleme sind dem Anbieter bei der Kursanmeldung bzw. spätestens vor Ausbildungsbeginn zu melden.
Der Privatkunde verpflichtet sich, gegenüber Drittpersonen strengste Diskretion zu wahren bezüglich Personen und Ereignissen, welche im Rahmen des Kurses oder Lehrganges zur Sprache gebracht werden.
9 Urheberrechte „mindpath“
Das von Erich Riederer persönlich entwickelte Projekt, resp. die Methode des mindpath-Parcours, mit den mehreren chronologisch abgestimmten Stationen unterliegt dem Urheberrecht von Erich Riederer. Die Verwendung des urheberrechtlich geschützten Materials ist grundsätzlich nicht zulässig und erfordert die vorgängige schriftliche Zustimmung von Erich Riederer.
Des Weiteren sind sämtliche Ausbildungsmaterialien, wie Skripte, Präsentationen und Kursunterlagen der Anbieterin sowie Kurse, Seminare, Aus- und Weiterbildungen ebenfalls urheberrechtlich geschützt.
Vervielfältigungen von Skripten aller Art und Nutzung von geschützten Inhalte ausserhalb dieses Rahmen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Anbieterin erlaubt.
Es ist den Teilnehmenden untersagt und widerrechtlich, die «mindpath-Unterlagen» ohne vorhergehend erfolgten schriftlichen Antrag bei Erich Riederer, erteilter schriftlicher Zustimmung durch eben diesen, für eigene Aus- und Weiterbildungen zu verwenden oder zu kopieren.
10 Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben.
11 Haftungsausschluss
Der Anbieter haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, für Folgeschäden, für mittelbare Schäden, für entgangenen Gewinn, oder für Handlungen ihrer Hilfspersonen.
Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für private Gegenstände oder Wertsachen, welche die Teilnehmer an die Veranstaltungen mitbringen. Ein Grossteil der Veranstaltungen findet im Wald oder in der Natur statt. Das bedeutet, die Teilnehmer müssen sich entsprechend vorbereiten, kleiden und vorsichtig verhalten. Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Haftung für Gefahren, die beim Aufenthalt im Wald auftreten können.
12 Gesundheitliche Probleme
Gesundheitliche Probleme sind dem Anbieter bei der Kursanmeldung, oder spätestens vor Kursbeginn zu melden. Dies gilt insbesondere für psychische Erkrankungen und Medikation, sowie für Allergien und Herz-Kreislauf Beschwerden. In diesen Fällen tragen die Teilnehmer die Verantwortung, die Teilnahme an der Veranstaltung mit einer medizinischen Fachperson vor dem Besuch der Veranstaltung abzuklären. Allfällig nötige Notfallmedikamente sind vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitzubringen.
13 Datenschutz & Datensicherheit
Der Anbieter verpflichtet sich, Personendaten von Kunden durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu schützen. Er bearbeitet die vom Kunden übermittelten Personendaten zur Abwicklung des Vertrages und zur Übermittlung an allfällige Leistungserbringer für die gebuchten Veranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt sich mit diesen Datenbearbeitungen und -bekanntgaben einverstanden. Personendaten bleiben vertraulich in unserer Kundenkartei.
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, Personendaten anderer Teilnehmer weder an Dritte weiterzugeben, noch für persönliche Werbezwecke zu verwenden.
14 Rechte an Foto- und Videoaufnahmen
Während Veranstaltungen werden Fotos und Videos aufgenommen durch eigene Mitarbeitende oder beauftragte Fotografen, Videografen oder eingeladene Medienschaffende. Die Aufnahmen werden für Werbezwecke zukünftiger Veranstaltungen, zur Dokumentation, für eigene grafische Instrumente, auf der eigenen Webseite, in eigenen Social-Media Plattformen, oder für Publi-Reportagen oder PR-Artikel eingeladener Medien verwendet und veröffentlicht.
Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erklärt sich der Kunde mit der Verwendung der genannten Aufnahmen vorbehaltlos einverstanden.
Ist der Kunde mit der Aufnahme oder Veröffentlichung von Bildern oder Videos, auf denen er zu sehen ist, nicht einverstanden, hat er dies ausdrücklich vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.
Ist eine Person nur am Rande eines Fotos zu sehen und steht nicht im Vordergrund, gilt sie als Beiwerk. Solche Bilder dürfen ohne Einwilligung der betroffenen Person veröffentlicht werden .
15 Änderungen Programm- und Preisänderungen
Änderungen des Programmangebots in zukünftigen Kursen sowie Änderungen in Honoraransätzen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben jederzeit vorbehalten.
16 Weiteres
Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen weder ganz noch teilweise, ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei, abgetreten, oder in sonstiger Weise auf Dritte übertragen werden.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam werden, oder der Vertrag eine Lücke aufweisen, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte in St.Gallen vereinbart.
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
St.Gallen, 20. Dezember 2024